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Bierkönich
Puntofahrer
 
Dabei seit: 25.03.2011
Beiträge: 38
» eigene Galerie
Fahrzeug: Fiat Punto MyLife 1.4 8V 3T
Baureihe: 199
Baujahr: 2011
Leistung (PS): 77
Wohnort: Bessenbach
Beitrag ID: 213785

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Leute, Leute, warum denn immer diese Vermutungen oder "bei MIR ist das so" (muss ja nicht überall so sein) . . . 
Es steht doch ganz eindeutig in den Garantiebedingungen für Neufahrzeuge:
Bedingungen für ein Werkstatt-Ersatzfahrzeug
Befindet sich das Fahrzeug wegen einer der v.g. Garantien in einem autorisierten Servicebetrieb und kann nicht innerhalb von 24 Stunden nach Anlieferung betriebsbereit zur Verfügung gestellt werden, hat der Kunde für bis zu 5 Tage das Recht auf ein Werkstatt-Ersatzfahrzeug. Der Kunde zahlt die Kosten für Kraftstoff, andere Betriebsmittel, Vollkasko und eventuelle freiwillige Versicherungen. Wird der Ersatzwagen über einen längeren Zeitraum in Anspruch genommen, so gehen sämtliche Kosten nach Ablauf von 5 Tagen ab Übergabe des Fahrzeuges zu Lasten des Kunden. Steht dem autorisierten Servicebetrieb kein eigenes Leihfahrzeug zur Verfügung so werden bei externer Anmietung pro Tag bis zu 52 EUR, insgesamt bis zu 260 EUR übernommen.
*Da einige Autovermieter als Sicherheit für ihr Fahrzeug (z.B. für Treibstoff) eine Kreditkarte vor der Herausgabe eines Kfz verlangen, bitten wir Sie, Ihre Kreditkarte nicht zu vergessen.
Die "v.g. Garantien " sind auf den vorherigen Seiten im Heft beschrieben. Wenn der ein oder andere Händler "mehr" gewährt ist das seine Sache. Das o.g. ist verpflichtend, da im Serviceheft verankert!
__________________ "Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher."
Albert Einstein
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11.02.2012 15:34 |
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