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Electric
Puntofahrer
 
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Beitrag ID: 273029

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03.02.2018 19:24 |
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marc
admin
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Beitrag ID: 273035

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Absolut Bitter, zumal der Wagen ja auch abgemeldet war. Man könnte ihn entweder verkaufen, so wie er ist, oder ihn in Einzelteilen verhöckern. Zu retten ist ja Karosserietechnisch nichts mehr.
Ich hab in zwei Monaten Ausbildung in der Verwaltung ein sogenanntes Baumkataster führen dürfen. Nämlich genau aus diesem Grund. Die Verwaltung sichert sich anhand von regelmäßigen Prüfungen/Beschneidungenin in solch einem Falle ab. Gut zu erkennen, wenn Bäume nummeriert sind. Jährlich wird durch einem sog. Baumtechniker geprüft, ob der Bestand in Ordnung ist. Dieser empfiehlt dann Beschneidung / Fällung. Im falle des Schadensersatzes muss also der Eigentümer des Baumes erstmal nachweisen, dass der Baum a) regelmäßig gepflegt wurde, b) gesund war. (Er muss also auch Acht auf sein Eigentum nehmen, Der Baum könnte ja auch schon Schlagseite gehabt haben) Wenn seine Versicherung also nicht zahlt, ist er eigentlich sofern er nichts nachweisen er nach § 823 Abs. 1 BGB zum Schadensersatz* verpflichtet..
* - wenn Du möchtest, kann ich Dir da mal näher die einzelnen Tatbestandsvoraussetzungen zu dieser Rechtsvorschrift einmal aufführen bzw. das Thema mal schriftlich niederlegen.
Eigentum schützt nicht nur, sondern verpflichtet auch.. so stehts im Grundgesetz geschrieben.. 
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Dieser Beitrag wurde schon 2 mal editiert, zum letzten mal von marc am 03.02.2018 22:14.
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03.02.2018 22:07 |
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Nachtwandler
Punto Terrorist
 
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Beitrag ID: 273044

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05.02.2018 22:27 |
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Electric
Puntofahrer
 
Dabei seit: 17.12.2015
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Themenstarter
Beitrag ID: 273084

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Zitat: |
Original von marc
Absolut Bitter, zumal der Wagen ja auch abgemeldet war. Man könnte ihn entweder verkaufen, so wie er ist, oder ihn in Einzelteilen verhöckern. Zu retten ist ja Karosserietechnisch nichts mehr.
Ich hab in zwei Monaten Ausbildung in der Verwaltung ein sogenanntes Baumkataster führen dürfen. Nämlich genau aus diesem Grund. Die Verwaltung sichert sich anhand von regelmäßigen Prüfungen/Beschneidungenin in solch einem Falle ab. Gut zu erkennen, wenn Bäume nummeriert sind. Jährlich wird durch einem sog. Baumtechniker geprüft, ob der Bestand in Ordnung ist. Dieser empfiehlt dann Beschneidung / Fällung. Im falle des Schadensersatzes muss also der Eigentümer des Baumes erstmal nachweisen, dass der Baum a) regelmäßig gepflegt wurde, b) gesund war. (Er muss also auch Acht auf sein Eigentum nehmen, Der Baum könnte ja auch schon Schlagseite gehabt haben) Wenn seine Versicherung also nicht zahlt, ist er eigentlich sofern er nichts nachweisen er nach § 823 Abs. 1 BGB zum Schadensersatz* verpflichtet..
* - wenn Du möchtest, kann ich Dir da mal näher die einzelnen Tatbestandsvoraussetzungen zu dieser Rechtsvorschrift einmal aufführen bzw. das Thema mal schriftlich niederlegen.
Eigentum schützt nicht nur, sondern verpflichtet auch.. so stehts im Grundgesetz geschrieben..  |
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Also wir prüfen nun rechtliche Schritte. Kannst du mir da zu Rate stehen?
Die Bäume sind wohl nicht gepflegt worden!!
Laut einem Telefonat mit einem Anwalt bin ICH dazu verpflichtet nachzuweisen das die Bäume vor dem Sturm bereits beschädigt waren?
Ein anderer Anwalt meinte damals was von mangelnder Baumpflege.. was nun? 
Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von Electric am 12.02.2018 16:56.
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12.02.2018 13:13 |
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marc
admin
Dabei seit: 26.11.2005
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Beitrag ID: 273093

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Hi Electric,
Problematisch ist natürlich, man weiss nicht wie der Stand der Dinge vor dem Sturm war. Das Baumkataster wurde damals bei der Verwaltung, wo ich die Ausbildung absolvierte, angelegt, damit sich die Verwaltung im Falle eines Schadens auch rausreden kann. Ergo, kann die Verwaltung nachweisen, dass die Bäume immer Ordnungsgemäß gepflegt werden, trifft diese in solch einem Umstand auch keine Schuld. Das muss ja noch nicht mal ein Auto sein. Es kann ja schon sein, wenn jemand einen Ast auf den Kopf fällt. Da entstehen mitunter horrende Summen, die einen Sackarm machen können.
Ich bin halt kein Anwalt oder Vertreter, befrage gerne dazu mal die Leute bei meiner neuen Stelle, die das Baumkataster führen. (in Sachen, "Verletzungshandelung durch Beispielsweise Unterlassen - nämlich Bäume nicht gepflegt, muss man auch überlegen, zwar hat der Eigentümer eine sog. Verkehrsversicherungspflicht, nur wie legt man diese für den Privatmann aus?)
Bisschen googlet und schon ein Urteil, was gegen den Schadensersatz sprach :
http://www.arboristik.de/baum-recht-olg-...h-28062017.html
Kannst ja mal reinlesen. Unabhängig dazu werde ich aber trotzdem mal die Leute bei uns befragen. Denn der Fall kam sicherlich schon mal vor.
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Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von marc am 12.02.2018 19:29.
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12.02.2018 19:28 |
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